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ENERGIEBERATUNG EINZELMAßNAHME

Unter Einzelmaßnahme versteht man die Sanierung eines einzigen Bauteils an Ihrem Gebäude. Wenn bestimmte Randbedingungen eingehalten werden, erhalten Sie aktuell auf fast alle energetischen Sanierungen eine staatliche Förderung. Einige Beispiele dafür sind: Fenstertausch, Scheibentausch, Haustürtausch, Dämmung der Fassade, Dämmung der Kellerdecke, Austausch der bestehenden Heizung gegen eine Heizung mit erneuerbaren Energien, Einbau einer Lüftungsanlage.

WIE LÄUFT DIE FÖRDERUNG EINER EINZELMAßNAHME AB?

-          Erstellung einer technischen Projektbeschreibung

-          Antragstellung beim BAFA

-          Zusage der Förderung durch das BAFA

-          Beauftragung des Handwerkers

-          Prüfung und Bestätigung der umgesetzten Maßnahmen

-          Auszahlung der Förderung durch das BAFA

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WANN DARF ICH EINEN HANDWERKER BEAUFTRAGEN?

Um eine Förderung zu erhalten darf die ausführende Firma erst nach Antragstellung beauftragt werden. Zwischen Antragstellung und tatsächlicher Bewilligung der Förderung kann ein Handwerker auf eigenes Risiko des Eigentümers beauftragt werden ohne förderschädlich zu sein.

BENÖTIGE ICH ZWINGEND EINEN ENERGIEBERATER?

Ja um eine Förderung zu beantragen ist zwingend ein eingetragener EnergieeffizienzExperte erforderlich. Lediglich bei Anlagen zur Wärmeerzeugung kann die Förderung auch ein Heizungsbauer beantragen.

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